Sicherheit hat nicht nur im Urlaub und bei Kindern oberste Priorität, sondern auch am Arbeitsplatz. Die Betriebssicherheit wird nicht umsonst sehr streng kontrolliert. Die Bußgelder bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften sind sehr hoch. Unter Umständen kann sogar der Betrieb geschlossen werden. Die Höhensicherung nimmt im Arbeitsschutz zudem einen besonders hohen Stellenwert ein. Je nach Tätigkeit werden verschiedene Höhensicherungsgeräte unterschieden.
Welche Tätigkeiten sind davon betroffen?
Arbeiten an den Fassaden wie Reinigung, Arbeiten am Bau, Restaurierungs– und Reinigungsarbeiten an historischen Bauten, Bergungsarbeiten und Rettungseinsätze am Berg, auf See oder in Höhlen sowie Seilbahnen.
Welche Risiken und Gefahren sollen dabei minimiert werden?
Höhensicherungsgeräte von Hebetechnik-Experte verhindern vor allem die Gefahr, abzustürzen. Dies kann vom Hubschrauber aus bei Bergungsarbeiten über dem Meer, dem Berg oder Höhlen sein, aber auch von einer Fassade oder bei Arbeiten am Bau. Aber auch Arbeiten an den
Sendemasten bedürfen einer
Höhensicherung.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Sicherungsgeräte?
Diese zählen zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und werden nach den möglichen Risiken in Kategorien eingeteilt. Geregelt werden diese im Arbeitnehmerschutzgesetz sowie der PSA-Verordnung. Verbindungsmittel sind nach der EN 354, Falldämpfer nach der EN 355, Auffanggeräte (bewegliche Führungen) nach der EN 353-2 und Verbindungselemente nach der EN 362 geregelt. Die EN 363 regelt die Unterteilung der Absturzsicherungen generell.
Welche Geräte dienen der Höhensicherung?
Dazu gehören vor allem
Verbindungsmittel,
Bandfalldämpfer,
Auffanggurt, Schutzhelm und diverse Geräte wie
Auffanggeräte und
Bergegeräte. Auch die Bergung zählt zur
Höhensicherung. Das
Bergeseil kennt jeder aus dem Fernsehen. Daran wird meistens noch ein
Bergekäfig angebracht, indem der
Verunfallte liegt. Beides hängt am Hubschrauber. Im Hubschrauber selbst ist eine Winde angebracht, mit der der Retter und die
Sicherungsgeräte abgeseilt werden.
Darüber hinaus stehen Arbeitsplatzpositionierungssysteme zur Verfügung. Das ist vor allem bei Seilbahnen oder Sendemasten der Fall. Systeme für einen Seilunterstützenden Zugang sind bei der Zweiseiltechnik notwendig. Dabei muss sich der Arbeiter einerseits in das System lehnen und andererseits im System hängend den Arbeitsplatz erreichen. Dafür ist jedoch eine spezielle Ausbildung notwendig.
Diese Arbeiten dürfen nur von mindestens zwei Personen durchgeführt werden.
Auffangsysteme sind extrem wichtig, da sie den freien Fall bremsen. Die
Auffanggurten verfügen über Rücken- und
Brustösen,
Falldämpfer und
Höhensicherungsgeräte. Es gibt unterschiedliche Arten von
Auffanggeräten. Die mitlaufende Variante verfügt über eine bewegliche Führung und wird in der EN
353-2 geregelt.
Jedes Unternehmen, das Arbeiten in großer Höhe durchführt, muss über ein entsprechendes Rettungssystem verfügen, um verunfallte Personen rasch bergen zu können. Ein Hängetrauma stellt sich nämlich bereits nach zwei bis fünf Minuten ein. Nach 10 Minuten kann es bereits zu irreparablen Körperschäden kommen. Eine lebensbedrohliche Situation stellt sich nach 20 Minuten ein. Die Auswahl der Rettungssysteme hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die auf alle Fälle durchgeführt werden muss. Es ist daher unumgänglich, auch die regelmäßigen Prüfungen der Sicherungssysteme und Gerätschaften ordnungsgemäß durchzuführen, um die Sicherheit garantieren zu können.