So wird eine Haushaltsauflösung durchgeführt
Ganz gleich, ob es sich dabei um eine Wohnungsauflösung in Essen, eine Haushaltsauflösung in Essen oder in einer anderen Stadt handelt: gemeint ist immer das gleiche. Die Auflösung einer Wohnung oder eines kompletten Hauses, in den allermeisten Fällen dann, wenn der Bewohner verstorben ist. Im nachfolgenden Text finden sich die wichtigsten Informationen, wenn es um eine Entrümpelung in Essen oder einer anderen Stadt geht.
Schritt für Schritt vorgehen
Eine Haushaltsauflösung in Essen oder Entrümpelung in Essen oder einer anderen Stadt wird in der Regel von den Erben der verstorbenen Person veranlasst. Denn im Sterbefall geht der Nachlass an die Erben, dazu zählt auch der komplette Haushalt. Die Erben entscheiden, was mit diesem passiert, also ob es zu einer kompletten Wohnungsauflösung kommt, ob Möbel, Kleidung und Geschirr zum Beispiel entsorgt oder verkauft werden. Selbstverständlich können sie sich auch dafür aussprechen, Möbelstücke, Erinnerungen, etc. zu behalten. Handelt es sich bei der aufzulösenden Wohnung um eine Mietswohnung, geht der Mietvertrag ebenso an die Erben über. Somit müssen diese sich entscheiden, ob sie die Wohnung kündigen oder weiter mieten möchten.
Die Wohnung Leerräumen
Ganz gleich, ob die Erben die Wohnung weiter mieten möchten (und sich dann als Hauptmieter eintragen lassen) oder die Wohnung kündigen: nun geht es ans Ausräumen der Wohnung. Hier gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten: die Erben können sich selbst daran begeben, die Wohnung auszuräumen oder können sich an verschiedene Fachfirmen wenden, welche die Wohnungsauflösung in Essen oder der jeweiligen Stadt übernehmen. Da in aller Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten üblich ist, ist genügend Zeit vorhanden, egal für welche Option sich die Erben entscheiden.
Möbel und wertvolle Gegenstände verkaufen
Wenn Möbel und andere Gegenstände verkauft werden sollen, sollte zunächst nach Plan vorgegangen werden. Kaputte Möbelstücke können über den Sperrmüll entsorgt werden. Für intakte Möbel bieten sich entweder Onlineplattformen an oder auch Sozialkaufhäuser, die die Möbelstücke günstig entgegennehmen. Sofern es sich nicht um Antiquitäten handelt, die vor 1945 hergestellt wurden, sollte man sich nicht allzu viel Gewinn vom Möbelverkauf versprechen. Alternativ freuen sich vielleicht auch Verwandte, Freunde und Nachbarn über diverse Möbelstücke. Schmuck, Gemälde oder Porzellan sollte zunächst aussortiert werden. Fachpersonal kann dabei helfen, Schmuck oder andere Gegenstände zu schätzen, falls sich die Erben nicht sicher sind.
Kleidung und Bücher
Gut erhaltene Kleidung kann zum Beispiel in die Altkleidersammlung gegeben werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, Kleidung in Sozialkaufhäusern abzugeben oder sein Glück auf verschiedenen Plattformen zu suchen, um die Kleidung zu verkaufen. Alte Bücher können zum Beispiel auf dem Flohmarkt einen neuen Besitzer finden oder können auf speziellen Plattformen verkauft werden.